GKV-Förderung & Steuer

GKV-Förderung & Steuer

Zahlt die Krankenkasse BGF-Maßnahmen — und wie komme ich dran?

Krankenkassen fördern nach § 20b SGB V Projekte der betrieblichen Gesundheitsförderung — eine Maßnahme, einen Gesundheitstag oder ein Jahresbudget, nie einen Betrag pro Kopf und ohne Anspruch. Unabhängig davon bleiben Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 € pro Mitarbeitendem/Jahr steuerfrei (Freibetrag, kein Zuschuss), wenn sie zertifiziert oder Teil eines strukturierten Gesundheitsförderungsprozesses sind; dazu kommt der 50-€-Sachbezug (§ 8 EStG). Den Prozess liefern BGF-Kompass und EasyBGM — bestätigen kann die Steuerfreiheit nur Ihr Steuerberater.

Kasse, Kurserstattung, Freibetrag, Sachbezug — getrennte Wege im Überblick

WegRechtsgrundlageHöhe / BedingungBeleg im Ökosystem
Förderung durch die Krankenkasse§ 20b SGB VProjektsumme (eine Maßnahme, ein Gesundheitstag, ein Jahresbudget) — kein Betrag pro Kopf, kein Anspruch; Grundlage ist ein strukturierter Prozess nach Leitfaden PräventionBGF-Kompass/EasyBGM dokumentieren den Prozess
Kurserstattung an Versicherte§ 20 SGB VDie Kasse kann ihren Versicherten ZPP-zertifizierte Präventionskurse ganz oder teilweise erstatten — Individualprävention, keine BGF-Förderung des BetriebsUpfit (ZPP-zertifiziert)
Steuerfreie Arbeitgeberleistung (Freibetrag)§ 3 Nr. 34 EStGbis 600 € pro Mitarbeitendem/Jahr steuer- & sozialabgabenfrei — Obergrenze, kein Zuschuss; für zertifizierte Kurse oder Maßnahmen in einem strukturierten Gesundheitsförderungsprozess (Handlungsfelder nach Leitfaden Prävention); bestätigen kann das nur der SteuerberaterBGF-Kompass/EasyBGM liefern genau diesen Prozess
Steuerfreier Sachbezug§ 8 EStGbis 50 € pro Mitarbeitendem/MonatMove-Republic-Gutscheine/STARS (sachbezugskonform)
Fallback bei ausgeschöpftem Sachbezug§ 37b / § 8 Abs. 3 EStG30 % Pauschalversteuerung der Sachprämien bzw. Rabattfreibetrag—

§ 20b SGB V: Was die Krankenkasse fördert

Nach § 20b SGB V erbringen gesetzliche Krankenkassen Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung im Setting Unternehmen. Gefördert werden Projekte — eine Maßnahme, ein Gesundheitstag oder ein Jahresbudget —, nie ein fester Betrag pro Mitarbeitendem. Einen Anspruch hat das Unternehmen nicht, und eine Zertifizierung ist für § 20b gar nicht vorgesehen; Grundlage ist ein strukturierter Prozess nach dem GKV-Leitfaden Prävention.

Davon zu trennen sind individuelle, verhaltensbezogene Präventionskurse nach § 20 SGB V: Für sie ist die Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) der entscheidende Nachweis. Im Nexus-Ökosystem erfüllen z. B. die Kurse von Upfit diese ZPP-Zertifizierung — die Krankenkasse kann ihren Versicherten die Kursgebühr dann ganz oder teilweise erstatten. Das ist Kurserstattung an Versicherte, keine Förderung des Betriebs. Ob eine Kasse ein Projekt fördert, hängt auch daran, wie viele Ihrer Beschäftigten bei ihr versichert sind — das ändert kein Prozess. Ein dokumentierter Prozess mit Kennzahlen macht aber ein Gespräch auf Augenhöhe mit Ihrer Kasse möglich.

§ 3 Nr. 34 EStG: Freibetrag bis 600 € — der strukturierte Prozess ersetzt das Zertifikat

Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung sind nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei — zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, nicht per Entgeltumwandlung. Das ist ein Freibetrag, kein Zuschuss: Der Arbeitgeber zahlt die Leistung selbst. Und die 600 € sind eine Obergrenze, kein Zielwert — in der Praxis reicht oft ein Bruchteil.

Entscheidend ist: Es gibt zwei Wege. Erstens zertifizierte Einzelkurse der verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 Abs. 5 SGB V, ZPP). Zweitens — und das ist der unterschätzte Weg — betriebliche Gesundheitsförderung im Setting Unternehmen: Hier muss nicht jede einzelne Maßnahme zertifiziert sein. Es genügt, dass sie Teil eines strukturierten betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses nach den Handlungsfeldern des Leitfadens Prävention ist — mit Bedarfsanalyse und Einbindung der Beschäftigten.

Das heißt konkret: Sobald Ihre Maßnahmen in einem dokumentierten Gesundheitsförderungsprozess (Bedarfsanalyse → Planung → Umsetzung → Evaluation) eingebettet sind, müssen sie nicht zertifiziert sein, um steuerfrei zu bleiben. Genau diesen Prozess bringen BGF-Kompass und EasyBGM mit — strukturiert, an den Handlungsfeldern ausgerichtet und nachvollziehbar dokumentiert. Bestätigen kann die Steuerfreiheit am Ende nur Ihr Steuerberater; die Dokumentation stellt ihn so auf, dass er es kann.

Der 6-Phasen-BGM-Prozess als Voraussetzung

Der Leitfaden Prävention beschreibt BGF als gesteuerten Prozess. Wer ihn dokumentiert nachweist, schafft die Grundlage für die steuerliche Begünstigung — und macht die Wirkung gegenüber Geschäftsführung und Krankenkasse sichtbar.

  • 1. Vorbereitung
  • 2. Strukturaufbau
  • 3. Analyse (z. B. Reifegrad-Check, Mitarbeitenden-Befragung)
  • 4. Planung (Maßnahmen je Handlungsfeld)
  • 5. Umsetzung
  • 6. Evaluation (Kennzahlen, Jahresbericht)

So gehen Sie vor — Schritt für Schritt

Kasse, Freibetrag und Sachbezug sind getrennte Wege, die sich ergänzen. In der Praxis hat sich diese Reihenfolge bewährt:

  • Maßnahmen wählen — eigene im Prozess oder ZPP-zertifizierte Kurse (z. B. Upfit-Ernährungscoaching).
  • Den Prozess dokumentieren — BGF-Kompass führt durch Analyse, Planung und Evaluation.
  • Mit der Krankenkasse über eine Projektförderung nach § 20b SGB V sprechen — kein Anspruch, aber mit dokumentiertem Prozess ein Gespräch auf Augenhöhe.
  • Unabhängig davon: die eigene Arbeitgeberleistung bis 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei über die Lohnabrechnung führen — nach Bestätigung durch Ihren Steuerberater, mit Teilnahmebescheinigungen als Beleg zum Lohnkonto.
  • Optional zusätzlich Sachprämien bis 50 €/Monat nach § 8 EStG (z. B. Move-Republic-Gutscheine).

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schlüssel zur Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 EStG ist der strukturierte Gesundheitsförderungsprozess — nicht zwingend die Einzel-Zertifizierung.
  • § 3 Nr. 34 EStG: bis 600 €/Mitarbeitendem/Jahr steuerfrei — Freibetrag und Obergrenze, kein Zuschuss; bestätigen kann das nur Ihr Steuerberater.
  • § 20b SGB V: Unabhängig davon fördern Krankenkassen Projekte — keine Beträge pro Kopf, kein Anspruch. ZPP-Kurse wie die von Upfit kann die Kasse ihren Versicherten nach § 20 SGB V erstatten.
  • § 8 EStG: zusätzlich 50 €/Monat steuerfreier Sachbezug.
  • BGF-Kompass und EasyBGM bringen genau diesen Prozess mit — die Grundlage für die Steuerfreiheit und für ein Gespräch auf Augenhöhe mit Ihrer Kasse.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die steuerfreie Arbeitgeberleistung für Gesundheitsförderung?+

Bis 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr nach § 3 Nr. 34 EStG — steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Maßnahme zertifiziert ist bzw. Teil eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses nach Leitfaden Prävention ist. Das ist ein Freibetrag und eine Obergrenze, kein Zuschuss; bestätigen kann die Steuerfreiheit nur Ihr Steuerberater.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für BGF?+

Sie kann — ohne Anspruch. Nach § 20b SGB V fördern gesetzliche Krankenkassen Projekte der betrieblichen Gesundheitsförderung: eine Maßnahme, einen Gesundheitstag oder ein Jahresbudget, keinen Betrag pro Kopf. Eine Zertifizierung ist dafür nicht vorgesehen; Grundlage ist ein strukturierter Prozess. Davon getrennt kann die Kasse ihren Versicherten ZPP-zertifizierte Kurse nach § 20 SGB V erstatten (z. B. die Kurse von Upfit).

Was ist die Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 EStG?+

Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erbracht werden, und die Maßnahme muss zertifiziert oder Teil eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses nach dem Leitfaden Prävention (6 Phasen) sein. Genau diesen Prozess steuert die BGF-Kompass-/EasyBGM-Plattform. Bestätigen kann die Steuerfreiheit nur Ihr Steuerberater.

Müssen alle Maßnahmen ZPP-zertifiziert sein, um steuerfrei zu sein?+

Nein. Für betriebliche Gesundheitsförderung im Setting Unternehmen genügt, dass die Maßnahmen Teil eines strukturierten betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses nach den Handlungsfeldern des Leitfadens Prävention sind — dann können sie bis zum Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei bleiben. Zusätzlich gibt es den Weg über zertifizierte Einzelkurse (§ 20 Abs. 5 SGB V/ZPP). Den strukturierten Prozess liefern BGF-Kompass und EasyBGM.

Was gilt zusätzlich zum 600-€-Freibetrag?+

Unabhängig davon können Sachprämien bis 50 €/Monat nach § 8 EStG steuerfrei gewährt werden (z. B. Gutscheine). Bei ausgeschöpftem Sachbezug greift die 30-%-Pauschalversteuerung nach § 37b EStG.

BGF strukturiert aufsetzen — mit BGF-Kompass

BGF-Kompass steuert den Gesundheitsförderungsprozess nach Leitfaden Prävention, damit Ihr Steuerberater die Steuerfreiheit Ihrer Maßnahmen nach § 3 Nr. 34 EStG bestätigen kann — inklusive ZPP-zertifizierter Partner wie Upfit.

Quellen

Stand: 2026-06-17. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.

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