
Willkommensgespräch nach Krankheit: Das Signal, das vor dem BEM kommt
Das Willkommensgespräch nach Krankheit ist der niedrigschwelligste BGM-Baustein im Handlungsfeld Gesunde Führung – und das wichtigste Frühwarninstrument vor dem BEM.
Führung beginnt an der Tür
Das Rückkehrgespräch hat in vielen Betrieben einen schlechten Ruf, weil es als Kontrollinstrument erlebt wird: Warum warst du weg? Das Willkommensgespräch dreht das Skript um — es fragt nicht nach Gründen, sondern nach dem Befinden. Schön, dass du wieder da bist. Wie geht's dir? Brauchst du etwas? Mehr braucht es nicht.
Was dahinter steckt: Psychologische Sicherheit
Mitarbeitende, die wissen, dass Abwesenheit keine Folgen hat, kommen früher zurück — und melden sich beim nächsten Mal früher krank, bevor es sich aufschaukelt. Beides reduziert Langzeitausfälle. Der Mechanismus ist simpel: Wer Fürsorge erlebt, geht anders mit sich und dem Unternehmen um.
Brücke zum BEM, nicht sein Ersatz
Wer Muster erkennt — dieselbe Person kommt häufig und kurz, jemand anderes immer in ähnlichen Phasen — kann das Betriebliche Eingliederungsmanagement rechtzeitig anbieten statt verpflichtend einleiten zu müssen. Das Willkommensgespräch ist das Frühwarnsystem davor: informell, vertraulich, ohne Dokumentation.
Wie setzen Sie die Maßnahme um?
- 1Rückkehr wahrnehmen: Wer war krank und ist heute zurück?
- 2Am ersten Tag kurz und persönlich willkommen heißen – ohne Publikum
- 3Nach dem Befinden fragen, nicht nach dem Grund der Abwesenheit
- 4Bei Bedarf Unterstützung anbieten (Arbeitslast, Wiedereinstieg)
- 5Vertraulich behandeln – kein Protokoll, keine Dokumentation
Planen, einladen, Teilnahme messen: EasyBGM, aus dessen Haus der kostenlose BGF-Kompass kommt, legt diese Maßnahme als Projekt an, lädt die Belegschaft ein und zeigt, wie viele mitmachen. So läuft eine Maßnahme in EasyBGM →
Was brauchen Sie dafür?
- Aufwand
- unter 30 Min.
- Kosten
- 0 €
- Dauer
- Dauerhaft
- Setup
- 60 Min.
- ✓ Kostenlos
- ✓ 5 Minuten pro Gespräch
- ✓ Frühwarnsystem vor dem BEM
- ✓ Stärkt die Bindung
Steuer und Krankenkasse: was möglich ist
Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers können nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr steuerfrei sein — wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erbracht werden und entweder zertifiziert sind (§ 20 SGB V) oder im betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess umgesetzt werden. Fitnessstudio-Beiträge und Firmenfitness gehören nicht dazu. Für ZPP-zertifizierte Kurse (z. B. von Upfit) kann die Krankenkasse ihren Versicherten die Kursgebühr ganz oder teilweise erstatten — dann ist nur der übersteigende Teil steuerfrei. Projekte im Betrieb kann sie nach § 20b SGB V fördern, ohne Anspruch. Bestätigen kann die Steuerfreiheit nur Ihr Steuerberater.
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