
Wasserstation: Trinken sichtbar machen
Ein kleiner Baustein mit voller Reichweite: Die Wasserstation erreicht im BGM wirklich jede:n – ohne Teilnahmehürde, als sichtbares Signal im Handlungsfeld Ernährung.
Warum schon leichter Flüssigkeitsmangel den Arbeitstag kostet
Konzentration, Kopfschmerzen, Müdigkeit am Nachmittag – vieles davon hängt mit zu wenig Trinken zusammen, lange bevor man echten Durst spürt. Das Tückische: Wer fokussiert arbeitet, vergisst das Glas neben sich. Sichtbarkeit schlägt hier jeden guten Vorsatz. Steht das Wasser im Durchgangsbereich statt versteckt in der Küche, greifen Menschen automatisch zu.
Die Platzierung entscheidet über die Wirkung
Eine Wasserstation am richtigen Ort – im Flur, am Treffpunkt, neben dem Drucker – wird zum beiläufigen Ritual. Karaffen und Gläser laden mehr ein als ein Automat. Ein paar Scheiben Zitrone oder Minze machen aus Pflicht ein kleines Angebot. Es geht nicht um Inszenierung, sondern darum, die gesunde Wahl zur einfachsten zu machen.
Der kleinste Hebel mit der größten Reichweite
Kaum eine Maßnahme erreicht so zuverlässig wirklich jede und jeden im Betrieb. Sie braucht keine Anmeldung, keine Teilnahme, keine Erklärung – sie steht einfach da und wirkt. Für den Einstieg ins Thema Ernährung ist sie ideal, weil sie niemanden belehrt und trotzdem ein klares Signal setzt: Hier wird auf Gesundheit geachtet.
Wie setzen Sie die Maßnahme um?
- 1Glaskaraffe und Gläser besorgen (ca. 15 EUR)
- 2Obst/Gemüse einkaufen: Gurke, Zitrone, Minze, Beeren
- 3Station in der Küche aufbauen mit Schild "BGF-Wasser-Bar"
- 4Rotierende Verantwortung: Jeden Tag füllt jemand anderes auf
- 5Optional: Rezeptkarte dazulegen
Planen, einladen, Teilnahme messen: EasyBGM, aus dessen Haus der kostenlose BGF-Kompass kommt, legt diese Maßnahme als Projekt an, lädt die Belegschaft ein und zeigt, wie viele mitmachen. So läuft eine Maßnahme in EasyBGM →
Was brauchen Sie dafür?
- Aufwand
- unter 30 Min.
- Kosten
- 0 €
- Setup
- 15 Min.
- ✓ Unter 20 EUR Startkosten
- ✓ Täglicher Touchpoint für alle
- ✓ Sofort sichtbar
- ✓ Einfach dauerhaft zu betreiben
Steuer und Krankenkasse: was möglich ist
Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers können nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr steuerfrei sein — wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erbracht werden und entweder zertifiziert sind (§ 20 SGB V) oder im betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess umgesetzt werden. Fitnessstudio-Beiträge und Firmenfitness gehören nicht dazu. Für ZPP-zertifizierte Kurse (z. B. von Upfit) kann die Krankenkasse ihren Versicherten die Kursgebühr ganz oder teilweise erstatten — dann ist nur der übersteigende Teil steuerfrei. Projekte im Betrieb kann sie nach § 20b SGB V fördern, ohne Anspruch. Bestätigen kann die Steuerfreiheit nur Ihr Steuerberater.
Krankenkasse und Steuer: so gehen Sie vor →Diese Maßnahme jetzt starten
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