
Wasserstation: Trinken sichtbar machen
Ein kleiner Baustein mit voller Reichweite: Die Wasserstation erreicht im BGM wirklich jede:n – ohne Teilnahmehürde, als sichtbares Signal im Handlungsfeld Ernährung.
Warum schon leichter Flüssigkeitsmangel den Arbeitstag kostet Konzentration, Kopfschmerzen, Müdigkeit am Nachmittag – vieles davon hängt mit zu wenig Trinken zusammen, lange bevor man echten Durst spürt. Das Tückische: Wer fokussiert arbeitet, vergisst das Glas neben sich. Sichtbarkeit schlägt hier jeden guten Vorsatz. Steht das Wasser im Durchgangsbereich statt versteckt in der Küche, greifen Menschen automatisch zu.
Die Platzierung entscheidet über die Wirkung Eine Wasserstation am richtigen Ort – im Flur, am Treffpunkt, neben dem Drucker – wird zum beiläufigen Ritual. Karaffen und Gläser laden mehr ein als ein Automat. Ein paar Scheiben Zitrone oder Minze machen aus Pflicht ein kleines Angebot. Es geht nicht um Inszenierung, sondern darum, die gesunde Wahl zur einfachsten zu machen.
Der kleinste Hebel mit der größten Reichweite Kaum eine Maßnahme erreicht so zuverlässig wirklich jede und jeden im Betrieb. Sie braucht keine Anmeldung, keine Teilnahme, keine Erklärung – sie steht einfach da und wirkt. Für den Einstieg ins Thema Ernährung ist sie ideal, weil sie niemanden belehrt und trotzdem ein klares Signal setzt: Hier wird auf Gesundheit geachtet.
So setzt du es um
- 1Glaskaraffe und Gläser besorgen (ca. 15 EUR)
- 2Obst/Gemüse einkaufen: Gurke, Zitrone, Minze, Beeren
- 3Station in der Küche aufbauen mit Schild "BGF-Wasser-Bar"
- 4Rotierende Verantwortung: Jeden Tag füllt jemand anderes auf
- 5Optional: Rezeptkarte dazulegen
Was du brauchst
- Aufwand
- unter 30 Min.
- Kosten
- 0 €
- Setup
- 15 Min.
- ✓ Unter 20 EUR Startkosten
- ✓ Täglicher Touchpoint für alle
- ✓ Sofort sichtbar
- ✓ Einfach dauerhaft zu betreiben
Förderfähig: bis 600 € steuerfrei
Als Teil eines strukturierten BGM-Prozesses ist diese Maßnahme nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 € pro Mitarbeitendem und Jahr steuerfrei — den Prozess bringt BGF-Kompass mit. Zertifizierte Angebote (z. B. von Upfit) bezuschusst zusätzlich die Krankenkasse nach § 20b SGB V.
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